Mittwoch, 9. Januar 2008

Schwangerschaft als Kündigungsgrund

Nach dem heutigen Arbeitsgesetz, ist es dem Arbeitgeber untersagt, die Bewerberin bei der Anstellung zu fragen, ob sie schwanger ist. Das ist falsch. Die Verpflichtungen neben dem Job sind sicher entscheidend, wenn sie den Arbeitnehmer gänzlich von der Arbeit abhalten oder wenn es sich um einen Job handelt, der mehr als eine 42-Stunden-Woche erfordert. Oft sind dies leitende Positionen. Wenn also eine entsprechende Beförderung in Frage kommt, sind die Pläne, welche die Zeit für den Beruf einschränken könnten, relevant. So kursierte das Gerücht, dass Frau Buchmann schwanger werden möchte, was sie folglich vom Arbeiten abhalten wird:
Buchmann vereinbarte sofort einen Termin bei ihrem Vorgesetzten. Bei der Besprechung am nächsten Tag kam sie auf Kinder zu sprechen und erwähnte ihr Missfallen gegenüber Kindern, auch den eigenen Neffen und Nichten gegenüber. Beim Satz «Mir macht es nichts aus, dass ich keine Kinder bekommen kann» blickte sie dem Chef für einen kurzen Moment direkt in die Augen. Sie meinte, eine gewisse Erleichterung wahrzunehmen. Drei Monate später wurde sie – wie geplant – zur Abteilungsleiterin befördert. Wenig später war sie – wie geplant – schwanger.
Oder:
Als eine Flight-Attendant ihren Arbeitgeber – vier Tage nach dem Stellenantritt – unterrichtete, sie sei im dritten Monat schwanger und für den Flugdienst untauglich, wurde ihr gekündigt. Sie hielt das für Diskriminierung und klagte. Das Transportunternehmen konnte seine Beteuerung, es sei ein Arbeitsersatz angeboten worden, nicht beweisen. Man einigte sich auf einen Vergleich. Ergebnis: Die Frau erhielt fünf Monatslöhne. Plus Schwangerschaftsgeld.
Franziska K. Müller in der Weltwoche 1.08.
So wie das Gesetz momentan ist, kann es missbraucht werden. Nebst den Lohnkosten und dem Schwangerschaftgeld - Wird dies vom Staat rückerstattet? Das fände ich richtig. - fallen beim Arbeitgeber auch noch Einarbeitungskosten für die Person an, welche dann in die Lücke springt. Das schadet dem Unternehmen, einigen Unternehmen vielleicht sogar substanziell. Die Frage nach der Schwangerschaft ist also relevant und soll beim Bewerbungsgespräch gestellt werden dürfen.

Kinder haben muss sich aber auch finanziell lohnen. Die Kindererziehung ist eine qualifizierte Aufgabe, entsprechend ist sie mit 2'000 bis 5'000 CHF monatlich zu entlöhnen. Ich wäre also dafür, dass das Kindergeld massiv erhöht - oder in Fällen der Vernachlässigung erzieherischer Pflichten, ganz gestrichen würde, bzw. die Kosten, die dem Staat/der Gesellschaft deswegen anfallen zu tragen sind (Bussen, Wiedergutmachungen, Erziehungscamps, Gefängnis, Krankenhausaufenthalte, etc.)

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